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April 03

25. April 2003 - Tierschützer: Keine rosige Zukunft für Deutschlands Borstenvieh

(Vier Pfoten) Der von Verbraucherschutzministerin Renate Künast Mitte April vorgelegte Verordnungsentwurf zur Schweinehaltung erfüllt aus Sicht der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN nicht die Mindestanforderungen des Tierschutzes. Zwar sollen Schweine in Zukunft mehr Platz und Licht bekommen, zentrale Mängel der Intensivtierhaltung werden jedoch nicht deutlich angetastet. "Mit diesem Gesetzentwurf wird die tierfeindliche Haltung von Schweinen auf lange Sicht legitimiert, das natürliche Verhalten der Schweine dagegen kaum berücksichtigt", kommentiert Landwirtschafts-Kampaigner Thomas Pietsch den Vorschlag des BMVEL. "Renate Künast scheint angesichts einer übermächtigen Landwirtschaftlobby und heftigem politischen Gegenwind der Mut verlassen zu haben, die Agrarwende zügig voran zu treiben." Kritisch bewertet VIER PFOTEN, dass Sauen weiterhin über Wochen in viel zu engen Kastenständen gehalten werden dürfen, die ihnen nicht einmal das Umdrehen erlauben. In Abferkelbuchten soll den Tieren zwar Stroh angeboten werden, Abmessungen, die den Tieren das Nistbauverhalten ermöglichen, fehlen jedoch. Auch die tierquälerische Anbindehaltung soll noch bis 2006 möglich sein. Spaltenböden aus Beton über offenen Güllegruben sind ebenfalls weiter zulässig, obwohl dieses Stallsystem bei Mastschweinen nicht selten zu schweren Erkrankungen führt. Auf Spaltenböden kann den Tieren kaum Einstreu angeboten werden, so dass den Schweinen auch in Zukunft ein Ausleben ihres ausgeprägten Wühl- und Erkundungsbedürfnisses verwehrt bleibt. Da in der Praxis kaum ein Schweinehalter seinen Tieren Einstreu anbieten wird, bleiben nach dem Entwurf Holzteile an Spielketten und spezielle Fütterungsautomaten als Beschäftigungsmöglichkeiten. Diese werden dem Verhalten der Schweine nicht gerecht. Ferkel können laut dem Entwurf schon drei Wochen nach der Geburt von der Mutter getrennt werden. Als Verbesserungen stellt die Verordnung Tageslicht und ein merklich erhöhtes Platzangebot in Aussicht. So soll ein 100 kg schweres Mastschwein in Zukunft eine Fläche von bis zu 1,1 m2 bekommen, europäisches Recht sieht dagegen nur 0,65 m2 vor. Die Hälfte der Stallfläche soll als Liegebereich mit einem geringeren Spaltenanteil ausgestaltet werden, den Tieren zur Abkühlung eine Dusche angeboten werden. Um die Kastenstandhaltung einzuschränken, müssen Muttersauen während der Trächtigkeit circa 10 Wochen in Gruppen gehalten werden. Bestehenden Betrieben wird bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen allerdings eine viel zu lange Übergangsfrist bis 2012 oder länger eingeräumt. Artgerecht ist die Schweinehaltung nach Überzeugung von VIER PFOTEN nur im Freiland und in ökologischer Auslaufhaltung. Davon ist der Entwurf leider meilenweit entfernt. Wirkliche Verbesserungen lassen sich bei der intensiven Schweinehaltung nur durch die mittelfristige Abschaffung von Spaltenböden zugunsten eingestreuter Ställe und durch ein zügiges Verbot der Kastenstandhaltung erzielen. Dringend notwendig ist auch eine Änderung des Tierschutzgesetzes, um das routinemäßige Kürzen der Schwänze und das Abschleifen der Zähne sowie die betäubungslose Kastration bei Ferkeln zu verbieten. Denn damit werden die Tiere weiterhin den Bedingungen der Intensivtierhaltung angepasst, anstatt endlich für tiergerechte Ställe zu sorgen Es ist zu erwarten, dass die Unionsmehrheit im Bundesrat auch diesen sehr vorsichtigen Entwurf ablehnen wird. So haben auf der Agrarministerkonferenz im März 2003 neun CDU-geführte Bundesländer das BMVEL aufgefordert, die EU-Richtlinie eins zu eins umzusetzen und keine nationalen Sonderwege zu beschreiten. "Wir befürchten, dass selbst diese kleinen Fortschritte am Widerstand im Bundesrat scheitern werden", erklärt Pietsch. VIER PFOTEN appelliert deshalb an Renate Künast den Entwurf im Sinne des Tierschutzes nachzubessern. "Wir fordern die Bundesländer auf, Fortschritte bei der Schweinehaltung nach dem Beispiel anderer europäischer Länder endlich als Chance für die heimischen Erzeuger zu begreifen und nachhaltig zu unterstützen", so Pietsch.




24. April 2003 - Zahl der Tierversuche reduzieren

(BMVEL) Staatssekretär Alexander Müller besucht Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET): "Die Zahl der Tierversuche muss reduziert werden. Deshalb wird die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen gefördert und umgesetzt.", erklärte Staatssekretär Alexander Müller am Mittwoch bei seinem Besuch der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin-Marienfelde. Staatssekretär Müller erinnerte daran, dass die Bundesregierung im Tierschutzbericht 2003 ein Programm zur Minderung der Versuchstierzahlen angekündigt hatte: "Das Verbraucherministerium wird die Meldungen über Versuchstiere und deren Verwendung genau analysieren und die Bereiche identifizieren, in denen besonders viele Tiere verwendet werden. Daraus werden wir Schlussfolgerungen ableiten, wo Tierversuche eingeschränkt werden können. An dem daraus zu entwickelnden Programm zur Minderung von Tierversuchen wird auch die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch einbezogen." Die ZEBET ("http://www.bfr.bund.de/ZEBET") entwickelt, bewertet und erfasst Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch, pflegt die Datenbank "AnimAlt-ZEBET" und stellt diese kostenfrei im Internet zur Verfügung ("http://www.dimdi.de") und fördert in Kooperation mit nationalen und internationalen Institutionen die Forschung, Validierung und internationale Akzeptanz von Alternativmethoden. Die ZEBET vergibt zudem jährlich 350.000 Euro für Forschungsvorhaben über Alternativmethoden.




20. April 2003 - Künast für Streichung aller Subventionen für Rinder-Exporte

Hamburg (AFP) - Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) hat die sofortige Streichung aller EU-Subventionen für den Export von Schlachtrindern gefordert. Dies geht aus einem Brief Künasts an EU-Agrarkommissar Franz Fischler hervor, der der "Bild am Sonntag" nach eigenen Angaben vorliegt. Brüssel bezuschusst die Rinder-Transporte den Angaben zufolge mit 45 Millionen Euro im Jahr. Das seien etwa 200 Euro pro Rind. Nach massiven Protesten dürfen seit Januar nur noch männliche Tiere nach Ägypten und Libanon geliefert werden. "Auf den ersten Blick scheint es, als sei die Förderung der Ausfuhr von Tieren damit stark eingeschränkt worden", schreibt Künast den Angaben zufolge an Fischler. "Bei näherem Hinsehen wird jedoch der Umfang der aktuellen Ausfuhren nur marginal vermindert, da Schlachtrinder zur Zeit beinahe ausschließlich in den Libanon exportiert werden." Nach Erhebungen des Landwirtschaftsministeriums wurden im vergangenen Jahr etwa 110.000 männliche Schlachtrinder nach Libanon transportiert, berichtet das Blatt weiter. Das seien gut 87 Prozent aller Ausfuhren gewesen. Für das laufende Jahr werden dem Bericht zufolge Ausfuhren im gleichen Umfang erwartet.




11. April 2003 - Tierärzte für schärfere Kontrollen bei Tiertransporten

Magdeburg (dpa/sa) - Die deutschen Tierärzte haben eine weitere Verschärfung der Kontrollen bei Tiertransporten gefordert. Demnach sollen künftig alle Transporte von Schlachttieren, die mehr als vier Stunden dauern oder weiter als 300 Kilometer gehen, bei der Verladung von einem Tierarzt überwacht werden. Nach der Überprüfung solle eine amtliche Transportbescheinigung ausgestellt werden, empfahl der 23. Deutsche Tierärztetag am Freitag in Magdeburg. Etwa 10 bis 20 Prozent aller Transporte würden davon betroffen sein. Der Bund wurde aufgefordert, entsprechende gesetzliche Regelungen zu erlassen. In den vergangenen Jahren habe es zwar Verbesserungen bei den Vorschriften für Tiertransporte gegeben, sagte der Vorsitzende der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, Bodo Busch. Oft würden sie aber nicht eingehalten. Sei ein Tierarzt bereits bei der Verladung anwesend, könne er Verletzungen von Vorschriften sofort unterbinden. Dabei gehe es unter anderem um die Transportfähigkeit der Tiere und ob sie genügend Platz hätten. Zudem werde die Belastung der Tiere beim Verladen auf das unvermeidliche Maß reduziert. Ob die Kosten von den Spediteuren oder vom Staat getragen werden sollten, müsse in einem möglichen Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Neben dem Tierschutz würde auch der Verbraucher von solch einer Regelung profitieren, betonte Busch. Schonend transportierte Tiere garantierten eine bessere Fleischqualität. Der Deutsche Tierärztetag bekräftigte auf seiner Tagung in Magdeburg die Forderung, die Kontrolle von Futtermitteln der von Lebensmitteln gleichzustellen. Die Futtermittelüberwachung berühre den Verbraucherschutz in direkter Weise. Das belege auch der jüngste Fund von dioxinverseuchtem Tierfutter in Brandenburg. Futtermittel sollten künftig wie Lebensmittel überwacht werden. Am Magdeburger Tierärztetag hatten sich rund 430 Tierärzte aus ganz Deutschland beteiligt.




11. April 2003 - Tierschützer werfen Jägern mangelnden Tierschutz vor

München (dpa/lby) - Der Tierschutzbund und der Ökologische Jagdverein (ÖJV) in Bayern haben den Jägern Herzlosigkeit gegenüber der Tierwelt vorgeworfen. So sei es unvertretbar, dass die Waidmänner bundesweit jedes Jahr rund 300 000 Katzen und 35 000 Hunde töten, kritisierten Tierschutz-Vizepräsidentin Tessy Lödermann und ÖJV-Vize Georg Meister am Freitag in München. Diese Abschussorgie finde unterm Deckmantel des so genannten Jagdschutzes statt. Bei den Besitzern der Hunde und Katzen rufe dieses Vorgehen Leid und Empörung hervor. Bei der anstehenden Novelle müsse das Bundesjagdgesetz deshalb an die Bedürfnisse des Tier- und Naturschutzes sowie eine naturverträgliche Waldbewirtschaftung angepasst werden. Dabei müsse der Abschuss und Fang von Hunden und Katzen grundsätzlich verboten werden, erklärten Lödermann und Meister. Die Jäger seien jedoch völlig uneinsichtig. So habe der Präsident des Bayerischen Landesjagdverbandes, Jürgen Vocke, vor kurzem klar erklärt: "Wir Jäger sagen kategorisch Nein zu Veränderungen." Lödermann und Meister kritisierten zudem, dass viele Tiere - darunter auch geschützte Arten - in Bayerns Wäldern in Fallen unterschiedlichster Art sterben. Die Fallen töteten oft nicht sofort, sondern die Tiere lägen oftmals stundenlang blutend und voller Schmerzen in der Falle, bis sie schließlich verendeten. Auch die Fallenjagd müsse bei der Gesetzesnovellierung deshalb völlig verboten werden. Oft würden Tiere von den Jägern nur angeschossen. Die Nachsuche dauere, sofern die Jäger sich dazu überhaupt aufrafften, Stunden und Tage. Jede vierte Ente lebe mit einer Schussverletzung weiter. Die Verlängerung des Jagdscheins müsse deshalb an den Nachweis ausreichender Schießleistungen auf stehende und bewegliche Zielattrappen gebunden werden, erklärten die beiden Tierschützer. Es sei auch unverständlich, warum etliche auf der Roten Liste der gefährdeten Arten stehende Tiere - wie Feldhase, Baummarder, Waldschnepfe und Rebhuhn - in Bayern immer noch zu den jagdbaren Arten gehören.




11. April 2003 - Tierschützer protestieren gegen Gift-Angriff auf irakische Hunde

Washington (dpa) - Die Tierschutz-Organisation PETA hat an die USA und Großbritannien appelliert, "sofort alle Angriffe auf unschuldige irakische Straßenhunde und Katzen einzustellen". PETA begründete den Appell am Freitag in einer Mitteilung mit Berichten, dass ein britischer Befehlshaber in der Hafenstadt Umm Kasr Gift bestellt habe, um Hunde und Katzen zu töten. Es könne nicht das Ziel der alliierten Streitkräfte sein, chemikalische Angriffe auf die Tiere zu starten, schrieb Todd Stosuy von PETA an US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und den Präsidenten des Verbandes des Königlich-Britischen Pionierkorps, H. J. Hickman. Wenn es denn nötig sei, die Tiere zu töten, so müsse dies auf humane Art und nicht auf qualvolle Weise geschehen.




10. April 2003 - Roh oder gekocht - Der Taschenkrebs braucht ein neues Gesetz

Berlin (ddp) - Armer Taschenkrebs: Ihm soll es künftig in Deutschland auf zweierlei Art an den Kragen gehen. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag in Berlin den Entwurf einer Rechtsverordnung, wonach die Schalentiere künftig nicht mehr einzig und allein "in stark kochendem Wasser", sondern auch durch eine "zeitnahe, mechanische Zerstörung der beiden Hauptnervenzentren" getötet werden dürfen. Die Tötung in kochendem Wasser sei beim Endverbraucher zwar üblich, heißt es in dem Entwurf. Dazu würden die Tiere lebend verkauft - was jedoch in der Praxis nicht immer möglich sei, da es nicht genug Abnehmer gebe. Daher würden die Krebse auch getrennt vermarktet: die Scheren an die Gastronomie und die Körper als Köder für den Fischfang. Dafür müssen sie zwar tot, aber roh sein. Außerdem sei das Kochen der Krebse an Bord der kleinen offenen Boote, mit denen sie gefangen werden, "aus Arbeitsschutzgründen nicht möglich". Die neue Tötungsmethode sei laut der Biologischen Anstalt Helgoland "tierschutzgerecht", begründet das Land Schleswig-Holstein seinen Gesetzesantrag. Nun muss sich die Bundesregierung mit den Taschenkrebsen auseinandersetzen und gegebenenfalls die Rechtsverordnung erlassen. Die Sachlage ist klar: Kein Hummer oder Dorsch, der den Köder schlucken soll, mag gekochten Krebs. Dass es nicht genug Abnehmer für lebende Krebse gibt, ist auch verständlich. Verbrühen sollen sich die Krebsfischer bei Seegang auch nicht mit dem Kochwasser. Außerdem wissen sie bestimmt, wo beim Taschenkrebs die beiden Hauptnervenzentren sitzen, um sie "zeitnah mechanisch zerstören" zu können. Fazit: Eine derart bahnbrechende, entschlossene und praxisnahe Reform steckt sämtliche Programme für die Wirtschafts- und Sozialpolitik glatt in die Tasche - nur dem Krebs wird's nicht gefallen.




4. April 2003 - EU-Kommission will Vorschriften für Tiertransporte verschärfen

Brüssel (epd). Die Europäische Kommission will die Auflagen für Transporte von lebenden Tieren verschärfen. Erwogen würden höhere Strafen bei Verstößen gegen Vorschriften zu Transportdauer, Ruhepausen und Ladedichte, teilten Kommissionssprecher am Freitag in Brüssel mit. Besserer Tierschutz sei auch bei der Be- und Entladung nötig. Bei der geplanten Änderung der Richtlinie über Tiertransporte geht es den Angaben zufolge auch um Ausbildung und Überwachung von Fahrern und Tierhändlern. Alle Transportunternehmen, die Tiere über lange Strecken transportieren, sollten registriert und kontrolliert werden. Bei Missständen sollen Erstattungen, die für den Export von lebenden Schlachttieren in Drittländer gezahlt werden, entfallen. Bereits im Februar wurde eine Verordnung wirksam, mit der die Ausfuhrsubventionen für lebende Rinder erheblich reduziert wurden. Ausnahmen gelten jedoch weiter für Länder wie Ägypten und den Libanon, die aus religiösen Gründen lebende Rinder aus der EU einführen. Langstreckentransporte von Lebendvieh machten zehn Prozent aller Tiertransporte aus, erläuterte eine Kommissionssprecherin. Die übrigen Transporte beträfen Strecken von weniger als 50 Kilometern.




4. April 2003 - 39 Hunde vor Schlachthaus gerettet

Baguio/Philippinen (AP) Die philippinische Polizei hat 39 Hunde vor dem Schlachthaus gerettet. Wie ein Polizeisprecher am Freitag mitteilte, wurde in Baguio 230 Kilometer nördlich von Manila ein Lieferwagen wegen eines Verkehrsvergehens gestoppt. Ein schlechter Geruch machte sie auf die im inneren des Fahrzeugs in hölzerne Käfige gepferchten Hunde aufmerksam. Die Pfoten der Tiere sowie deren Mäuler seien zusammengebunden gewesen. 20 weitere Hunde habe man tot vorgefunden. Zwei Männer und ein 14-Jähriger Junge wurden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz festgenommen. Trotz des Verbotes, Hunde zum Verzehr zu schlachten bieten noch mehrere Restaurants im Norden der Philippinen Gerichte mit Hundefleisch an.




4. April 2003 - Schweinehaltung muss artgerecht werden

(BUND) Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegte Entwurf einer Schweinehaltungsverordnung wird nach Einschätzung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Bedürfnissen der Tiere nicht gerecht. Zwar müssten Ställe künftig mehr Platz, Licht und Möglichkeiten zum Spielen bieten, aber die Einzelhaltung von Sauen in Kastenständen werde leider nicht abgeschafft. Es fehle auch das Verbot von Betonspaltenböden und der Verstümmelung von Zähnen und Schwänzen. Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher des BUND: "Wir begrüßen zwar, dass Frau Künast mit ihrem Entwurf über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinausgeht. Die über 26 Millionen Schweine in Deutschland haben mit den neuen Haltungsvorschriften jedoch noch keine durchgreifende Verbesserung ihrer Lage zu erwarten. Es wird sich kaum etwas daran ändern, dass die Tiere weiter den Vorgaben der industriellen Massenproduktion angepasst werden. Wenn Landwirtschaftsministerin Künast der Agrarwende neuen Schwung verleihen will, muss sie hier noch nachbessern." Der BUND fordert artgerechte Schweineställe, die für Futteraufnahme, Ruhe und Koten getrennte Bereiche haben. Außerdem seien angemessene Auslaufmöglichkeiten ins Freie notwendig, damit die Tiere sich beschäftigen können. Unter verbesserten Bedingungen würden die Schweine kaum Stress ausgesetzt. Das Kupieren der Schwänze und das Stutzen ihrer Zähne wären dann überflüssig. Weiger: "Im ökologischen Landbau und beim Neuland-Verband gelten bereits vorbildliche Richtlinien. Damit die Verbraucher leichter erkennen können was sie kaufen, müssen alle tierischen Lebensmittel entsprechend ihrer Produktionsbedingungen künftig eindeutig gekennzeichnet werden. Der Handel, die Bauernverbände und die Centrale Marketinggesellschaft der Agrarwirtschaft müssen schleunigst entsprechende Initiativen ergreifen."




1. April 2003 - Initiative "Graslöwen TV"

Erfurt (ots) - Spannendes, witziges und begeisterndes Umweltfernsehen zu bieten, das Kinder vor dem Hintergrund der Agenda 21 zum Handeln motiviert - dies ist das Ziel der 1999 gegründeten Initiative "Graslöwen TV", dem Kooperationsprojekt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und des Kinderkanals von ARD und ZDF. Am Samstag, den 12. April, um 10:25 Uhr, geht die siebenteilige Serie Die Graslöwen (ZDF) im KI.KA auf Sendung. Wie können Kindern zwischen sechs und zehn Jahren die ökologischen Themen der Agenda 21 altersgerecht und unterhaltsam vermittelt werden? Die von der Initiative prämierten Fernsehkonzepte geben die Antworten. Dazu gehören neben der Produktion Die Graslöwen (ZDF) mit Die Hydronauten (NDR) und Die Hollies (KI.KA) zwei weitere Serien, die im Herbst im KI.KA zu sehen sein werden, und das Umweltmärchen Benny und der Kobold (KI.KA), das der KI.KA voraussichtlich im Herbst 2004 zeigen wird. Trotz der genrebedingten Unterschiede ist allen vier Produktionen gemein, dass sie Kindern umweltgerechtes Verhalten vermitteln. Bereits seit Dezember 2001 ist der Graslöwe mit der grünen Mähne, das Maskottchen der Initiative, im Programm des Kinderkanals von ARD und ZDF präsent: Regelmäßig zeigen kurze Beiträge vorbildhafte Kinderumweltprojekte zu Themen wie Energie, Wasser oder Abfall. Neben dem Medium Fernsehen greift die Initiative auf weitere Kommunikationsmittel der Umweltbildung zurück: Die Inhalte der Fernsehsendungen werden durch parallel entwickelte pädagogische Begleitmaterialien ergänzt. Das Internetangebot unter www.grasloewe.de wird dazu ab April weitere Informations- und Interaktionsmöglichkeiten bieten. Die Initiative ist das erste gemeinsame Projekt der in Osnabrück ansässigen Umweltstiftung und des Kinderkanals von ARD und ZDF. Das Gesamtvolumen von "Graslöwen TV" beträgt über sechs Millionen Euro, wovon rund fünf Millionen Euro auf die DBU und knapp eine Million Euro auf den KI.KA entfallen. Die Graslöwen, die das ZDF gemeinsam mit der DBU und dem Kinderkanal von ARD und ZDF entwickelt hat, sind ab dem 12. April immer samstags um 10:25 Uhr, im KI.KA zu sehen. Verantwortliche Redakteurinnen beim ZDF sind Susanne van Lessen und Franziska Guderian.






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